Staatsexamensstudiengang

Studierende im Staatsexamensstudiengang müssen nur eine geschichtsdidaktische Veranstaltung erfolgreich absolvieren, die Übung "Fachdidaktik im Hauptstudium". In dieser Übung werden die Grundlagen für Planung und Reflexion von Geschichtsunterricht in der Mittel- und Oberstufe erarbeitet und erste Einblicke in die Theorie und Forschungsfelder von der Wissenschaft des "Geschichtsbewusstseins in der Gesellschaft" gegeben. Die Übung selbst schließt mit einem so genannten Unterrichtsentwurf ab, in dem jeder Studierende eine Unterrichtsstunde plant und reflektiert. An die Übung schließt sich die "unter prüfungsähnlichen Bedingungen erbrachte Studienleistung" nach §17(8) der LVO v. 1982 in der Fassung v. 7. Nov. 2002 an. Es handelt sich dabei um eine Klausur (90 min). Die Note geht in die Erste Staatsprüfung ein. Zulassungsvoraussetzungen sind die Zwischenprüfung in Geschichte und die erfolgreich absolvierte Übung "Fachdidaktik im Hauptstudium".